Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
anbei erhalten Sie die Informationen des Bildungsministeriums NRW ab 02.11.2021:
Maskenpflicht:
Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben.
Konkret bedeutet dies:
* Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
* Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von
Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
* Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
* Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl.
- 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.
* Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
* Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
* Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
* Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.
Infektionsfall:
Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.
Ein solches Vorgehen ist vertretbar, wenn die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln auch weiterhin konsequent umgesetzt werden.
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Trommelzauber:
Außerdem bitte ich Sie den Brief zum Trommelzauber morgen ausgefüllt abzugeben, falls noch nicht geschehen.
Ihre Rückmeldung entscheidet über die Buchung dieses wunderbaren Projektes.
Ab 03.11.2021 fällt Frau Romanova krankheitsbedingt für mindestens fünf Wochen aus. Entsprechend arbeiten wir an einem neuen Stundenplan.
Es wird eine neue Kollegin für Sport/ Schwimmen dazu kommen: Frau Elena Rosellen.
Nur für die Klassen 2a und b ändert sich der Unterrichtsschluss an einem Tag der Woche. Das wissen Sie bereits.
Alle anderen Änderungen betreffen Stundenänderungen ohne eine Änderung der Schlusszeiten.
Wir werden Ihre Kinder weiterhin sehr gut und vollumfänglich versorgen.
Ich erinnere noch an den Feiertag am 01.11.2021.
Außerdem feiern wir am 09.11.2021 um 17.30 Uhr hier auf dem Gelände ohne Eltern St. Martin. 🙂
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und alles Gute Ihnen allen.
Herzliche Grüße für das Team der OGGS Vilkerath
Nicole Meynen
-Schulleiterin-
Offene Ganztagsgrundschule Vilkerath
Luisenhöhe 20 – 22
51491 Overath
Tel: 02206-858307
FAX: 02206-858452